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   BSG, 12.09.2019 - B 11 AL 22/19 B   

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https://dejure.org/2019,38437
BSG, 12.09.2019 - B 11 AL 22/19 B (https://dejure.org/2019,38437)
BSG, Entscheidung vom 12.09.2019 - B 11 AL 22/19 B (https://dejure.org/2019,38437)
BSG, Entscheidung vom 12. September 2019 - B 11 AL 22/19 B (https://dejure.org/2019,38437)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BSG, 12.12.2017 - B 11 AL 27/16 R

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Aufhebung eines Verwaltungsakts mit

    Auszug aus BSG, 12.09.2019 - B 11 AL 22/19 B
    Dies hat der Senat in seiner von der Beschwerdeführerin zitierten Entscheidung ausdrücklich betont ( BSG vom 12.12.2017 - B 11 AL 27/16 R - RdNr 12 mwN).

    Es hat auch betont, dass ein Anspruch auf Alg nach der Nahtlosigkeitsregelung auch dann entfällt, wenn eine Rente wegen Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit - wie hier - nicht oder noch nicht zu zahlen sei, wenn etwa die Wartezeiten nicht erfüllt seien (vgl nur BSG vom 29.4.1998 - B 7 AL 18/97 R - SozR 3-4100 § 105a AFG Nr. 5; BSG vom 12.12.2017 - B 11 AL 27/16 R - RdNr 14 mwN).

  • BSG, 29.04.1998 - B 7 AL 18/97 R

    Arbeitslosengeld - Nahtlosigkeitsregelung - Feststellung der Erwerbsunfähigkeit -

    Auszug aus BSG, 12.09.2019 - B 11 AL 22/19 B
    Es hat auch betont, dass ein Anspruch auf Alg nach der Nahtlosigkeitsregelung auch dann entfällt, wenn eine Rente wegen Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit - wie hier - nicht oder noch nicht zu zahlen sei, wenn etwa die Wartezeiten nicht erfüllt seien (vgl nur BSG vom 29.4.1998 - B 7 AL 18/97 R - SozR 3-4100 § 105a AFG Nr. 5; BSG vom 12.12.2017 - B 11 AL 27/16 R - RdNr 14 mwN).
  • LSG Sachsen-Anhalt, 09.10.2014 - L 5 AS 673/13

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Rechtmäßigkeit und Zulässigkeit der Aufhebung

    Hebt die Verwaltung nach Eröffnung eines Insolvenzverfahrens einen Bescheid auf, mit dem für die Zeit vor der Verfahrenseröffnung Leistungen bewilligt und ausgezahlt wurden und fordert sie die Erstattung derselben, handelt es sich damit um eine Insolvenzforderung (vgl. BSG, Urteil vom 30. November 2011 B 11 AL 22/19 R, juris Rn. 13, 15 und 17; BVerwG, Urteil vom 12. Juni 2003 - 3 C 21/02, juris Rn. 15).
  • LSG Hessen, 04.04.2022 - L 5 R 101/19

    Rechtmäßigkeit der Rücknahme einer Bewilligung von Rente wegen voller

    Hebe die Verwaltung nach Eröffnung eines Insolvenzverfahrens einen Bescheid auf, mit dem für die Zeit vor der Verfahrenseröffnung Leistungen bewilligt und ausgezahlt wurden und fordere sie die Erstattung derselben, handele es sich damit um eine Insolvenzforderung (vgl. BSG, Urteil vom 30. November 2011 B 11 AL 22/19 R, juris Rnr. 13, 15 und 17; BVerwG, Urteil vom 12. Juni 2003 - 3 C 21/02, juris Rnr. 15).
  • SG Kassel, 21.03.2019 - S 6 R 222/16
    Hebt die Verwaltung nach Eröffnung eines Insolvenzverfahrens einen Bescheid auf, mit dem für die Zeit vor der Verfahrenseröffnung Leistungen bewilligt und ausgezahlt wurden und fordert sie die Erstattung derselben, handelt es sich damit um eine Insolvenzforderung (vgl. BSG, Urteil vom 30. November 2011 B 11 AL 22/19 R, juris Rn. 13, 15 und 17; BVerwG, Urteil vom 12. Juni 2003 - 3 C 21/02, juris Rn. 15).
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